Bürgerbegehren

Der Luft, die wir atmen, müssen wir unsere Stimme geben:

»Sind Sie dafür, dass aus Gründen der Luftreinhaltung mindestens 80 Prozent des Verkehrs auf Münchner Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 durch abgasfreie Kraftfahrzeuge, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fuß- und Radverkehr zurückgelegt werden sollen und die Landeshauptstadt München verpflichtet wird, für diese Verkehrswende schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen sowie jährlich über deren Fortschritt zu berichten?«

» Auch dafür? Jetzt Mitmachen & Unterschreiben!

» Unser Aktionsprogramm – Das muss jetzt passieren!

(Hinweis: Leider ist eine Online-Stimmabgabe bei einem Bürgerbegehren nicht ausreichend.)

Kurzbegründung

Luftschadstoffe machen krank. Hauptverursacher dieser gefährlichen Emissionen in München ist der Straßenverkehr. München braucht daher eine Verkehrswende zur Reduzierung der gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe, damit München weiterhin lebenswert für die BürgerInnen und attraktiv für die Wirtschaft bleibt.

Ausführliche Begründung

Saubere Luft ist eine Existenzgrundlage für Mensch und Umwelt. Elementares Ziel des Bürgerbegehrens ist daher eine Verkehrswende zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung und zum Erhalt und zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt München.

  • Luftschadstoffe machen krank. In Deutschland sterben jährlich fast 50.000 Menschen vorzeitig durch die Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2). Luftschadstoffe beeinträchtigen die Lungenfunktion von Kindern und erhöhen das Risiko für Krankheiten wie Bronchitis, Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme sowie Lungenkrebs.

  • Aus diesem Grund hat die Europäische Union gesetzlich verbindliche Grenzwerte für Luftschadstoffe erlassen. So wurde 2010 der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m³) festgelegt.

  • Die NO2-Werte in München lagen jedoch in den letzten Jahren an den Messstellen Landshuter Allee (bis zu 85 μg/m³) und Stachus (bis zu 76 μg/m³) erheblich über diesen Grenzwerten. Modellberechnungen zeigen, dass der NO2-Grenzwert für das Jahresmittel an einer Reihe weiterer, stark verkehrsbelasteter Straßen nicht eingehalten werden kann.

  • Hauptverursacher der NO2-Emissionen ist der Straßenverkehr. Insbesondere Dieselfahrzeuge. Gleichwohl wollen Münchens BürgerInnen heute und in Zukunft mobil sein und bleiben. Um diesen Mobilitätsbedarf gesundheitsverträglich zu decken, muss deshalb eine Verkehrswende in München realisiert werden.

  • Die bislang von der Stadt München vorgelegten und teilweise auch ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind nicht ausreichend, um das Ziel der Verkehrswende zu erreichen.

  • Diese Verkehrswende ist erreicht, wenn bis zum Jahr 2025 mindestens 80 Prozent des Verkehrs in München und damit der Wege auf dem Stadtgebiet (Modal Split) energieeffizient und emissionsarm, also durch abgasfreie Kraftfahrzeuge, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fuß- und Radverkehr zurückgelegt werden (nach derzeitigen Schätzungen ist dieser Anteil heute bei ca. 65 Prozent).

Der Stadt München stehen heute bereits eine Vielzahl kurz- bis mittelfristig umsetzbarer Maßnahmen zur Verfügung, um die Atemluft dauerhaft zu verbessern. Diese sind beispielhaft im Aktionsplan „Reinheitsgebot für Münchner Luft“ aufgeführt, der als Ergänzung zum Bürgerbegehren entwickelt wurde, aber nicht Teil der Abstimmung ist. Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die Verpflichtung der Stadt München, mit eigenen Maßnahmen eine Verkehrswende herbeizuführen, um die Atemluft in München signifikant zu verbessern.

Rechtliches

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt:
Andreas Schuster, Kirchenstr. 67, 81675 München, Hermann Brem, Jahnstr. 30, 80469 München und Sylvia Hladky, Untere Länge 5a, 80939 München. 1. Stellvertreter: Mona Fuchs, Westendstraße 89, 80339 München 2. Stellvertreter: Andreas Groh, Zitzelsbergerstr. 11a, 81476 München. Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen.