Beugehaft gegen bayerische Politiker? – Bündnis fordert Einhaltung geltender Rechte und die Verkehrswende für München

Die bayerische Justiz prüft derzeit die „Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ im Streit um bessere Luft. Zwangsgelder hatten bislang keinen Erfolg. Das Bündnis für saubere Luft in München fordert Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation in München und die Einhaltung geltenden Rechts.

Laut eines Artikels der Süddeutschen Zeitung (SZ) will die bayerische Justiz „Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ im Streit um bessere Luft in deutschen Großstädten prüfen lassen, um Fahrverbote durchzusetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwäge, eine entsprechende Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof einzuholen. In einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) heißt es dazu: „Die Bayerische Staatsregierung weigert sich, ein bereits seit 2014 rechtskräftiges Urteil umzusetzen und alle Maßnahmen zu verabschieden, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid führen.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte bereits am 27. Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. In den aktuellen Bewertungen der Stellungnahmen zur 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München lehnt die Regierung von Oberbayern jedoch weiterhin Fahrverbote ab.

Da Zwangsgelder nicht dazu führten, dass die Staatsregierung ihrer Verpflichtung nachkommt, hat der BayVGH bestätigt, dass offenkundig nur noch das Mittel der Erzwingungshaft zur Verfügung steht. Er führt dazu aus, „dass sich das rechtkräftig verurteilte Bundesland sowohl gegenüber den Gerichten als auch öffentlich, u.a. durch seinen ranghöchsten politischen Mandatsträger, dahingehend festgelegt hat, dass es die rechtskräftige, zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung nicht befolgen wird“ (Pressemitteilung DUH). Der BayVGH wird dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) voraussichtlich im Oktober dieses Jahres um Beantwortung der Frage bitten, ob das Gericht Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss. Dies vor dem Hintergrund, dass die Bayerische Staatsregierung rechtskräftige vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen trotz mehrfacher Zwangsgeldfestsetzungen nicht befolgt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung des obersten Bayerischen Gerichts ist ein Paukenschlag für die Verteidigung von Recht und Gesetz – und für die ‚Saubere Luft’ in Bayern aber auch in allen übrigen Bundesländern. Während die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor den Dieselkonzernen in die Knie gehen und durch die Verweigerung von Diesel-Fahrverboten vorsätzlichen Rechtsbruch begehen, verteidigen unsere Gerichte die Demokratie.“

Das Bündnis für saubere Luft hatte in seiner Stellungnahme zur 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gefordert, Fahrverbote aufzunehmen und endlich alle Maßnahmen für eine Verkehrswende einzuleiten. Dazu Andreas Schuster, Sprecher des Bündnisses für saubere Luft: „Die Gesundheit der Bürger*innen muss am erster Stelle stehen. Dies hat auch der Bundesverwaltungsgerichtshof bestätigt. Wer die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen ernst nimmt, muss jetzt die Verkehrswende einleiten und die Demutshaltung gegenüber den Automobilkonzernen beenden. Es kann nicht sein, dass jahrelang geltendes Recht ohne Konsequenzen missachtet wird. Daher begrüßen wir ausdrücklich das Vorgehen des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs.“

Du willst Dich zukünftig auch für Luftreinhaltung einsetzen und bei Aktionen engagieren? Dann bist Du sehr herzlich am Mittwoch, 12. September 2018, zum Stammtisch Mobilität und Verkehrswende des Bündnispartners Green City e.V. eingeladen. ()